Ernährungs­therapie

Unsere Diä­to­login unter­stützt Sie Ihren Gesund­heits­zu­stand durch eine Ernäh­rungs­the­rapie zu verbessern.

Indi­vi­duelle Ernährungstherapie 

Im Mit­tel­punkt der Ernäh­rungs­the­rapie stehen Ihre per­sön­lichen Anliegen und Ziele in allen Ernäh­rungs­fragen. Eine kom­pe­tente, diä­to­lo­gische Ernäh­rungs­be­ratung unter­stützt u.a. bei Abwei­chungen im Stoff­wechsel, bei ent­zünd­lichen Erkran­kungen und bei Gewichts­pro­blemen. Mit einer indi­vi­duell an Sie bzw. an Ihr Beschwer­debild ange­passten Ernäh­rungs­the­rapie wird der Gene­sungs­prozess optimal unterstützt. 
Unsere Diä­to­login ver­mittelt Ihnen die Zusam­men­hänge zwi­schen Krank­heits­bildern und Ernäh­rungs­ge­wohn­heiten und möchte, dass Sie alles rund um Ihre Ernährung ver­stehen und Ihre Ernäh­rungs­ge­wohn­heiten selber positiv beein­flussen können. Sie bekommen Wissen und Werk­zeuge an die Hand, um aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Dabei achten wir auf:

  • eine Zielplanung in kleinen Schritten,
  • die All­tags­taug­lichkeit und
  • die Mög­lichkeit Ihre Ernährung selbst gestalten zu können.

Grundlage für Ihre Ernäh­rungs­the­rapie bilden Ihr Gesund­heits­zu­stand, Ihre Ziele und Ihre Ressourcen.

Ganz­heit­liche und inter­dis­zi­plinäre Betreuung

Wir sind davon über­zeugt, dass gesund­heit­liche Pro­bleme, Ver­dau­ungs­be­schwerden, Über- oder Unter­ge­wicht nur ganz­heitlich zu ver­stehen und zu behandeln sind. Unsere Diä­to­login betreut Sie umfassend und bei Bedarf steht Ihnen unser gesamtes Team inter­dis­zi­plinär zur Seite. Auf­grund der TCM-Zusatzausbildung unserer Diä­to­login kann die ernäh­rungs­me­di­zi­nische Therapie noch dif­fe­ren­zierter gestaltet werden. Die TCM (=Tra­di­tio­nelle Chi­ne­sische Medizin) beachtet und bezieht Fak­toren mit ein, die von der Schul­me­dizin oft ver­nach­lässigt werden, wie die kör­per­liche Kon­sti­tution, die Jah­reszeit und die Wirkung ein­zelner Nah­rungs­mittel. Hier kann eine Aku­punktur die The­rapie unter­stützen.
Weiters steht Ihnen unser inter­dis­zi­pli­näres Team bei Bauch­schmerzen oder nach Darm­ope­ra­tionen mit einer vis­ze­ralen Osteo­pathie begleitend zur Seite. Falls Sie eine Gewichts­re­duktion anstreben ist unser Phy­sio­the­ra­peu­tInnen-Team mit einer Bewe­gungs­the­rapie für Sie da.

Unsere Diä­to­login unter­stützt und berät Sie bei:

  • Rheuma, Arthritis
  • Chro­nische Ent­zün­dungen, Silent Inflammation
  • Gicht, Hyper­urikämie
  • Erhöhte Blut­fett­werte: Hyper­li­pi­dämie, Hyper­cho­le­ste­rinämie, Hypertriglyceridämie
  • Über­ge­wicht, Adi­po­sitas, Man­gel­er­nährung
  • Erhöhte Blut­zu­cker­werte, Insu­lin­re­sistenz, Dia­betes mellitus
  • Blut­hoch­druck, Athero­sklerose, meta­bo­li­sches Syndrom
  • Ver­dau­ungs­be­schwerden
  • Nah­rungs­mit­tel­in­to­le­ranzen: Laktose, Fructose, Histamin, Gluten
  • Nie­ren­er­kran­kungen: Nie­ren­in­suf­fi­zienz, stei­gende Nierenretentionsparameter
  • Leber­er­kran­kungen: Fett­leber, Fett­le­ber­ent­zündung, Leberfasten
  • Long COVID

Termine können online ver­einbart werden. Sollten Sie keinen pas­senden Termin finden oder eine tele­fo­nische Ter­min­ver­ein­barung bevorzugen, rufen Sie uns bitte an.

Ihre Kine­medic-Diä­to­login für die Ernährungstherapie

Diä­to­logie und Ernährungstherapie

Eine Ernäh­rungs­the­rapie durch unsere Diä­to­login garantiert Ihnen die Ver­mittlung von fun­diertem und evi­denz­ba­siertem Wissen. Diätolog:innen gehören den geho­benen medi­zi­ni­schen Diensten an, einer Berufs­gruppe, die sowohl Gesunde als auch Kranke beraten dürfen. Nur mit einer abge­schlos­senen diä­to­lo­gi­schen Aus­bildung und einer Ein­tragung im Gesund­heits­be­ru­fe­re­gister darf eine Ernäh­rungs­the­rapie bei Krank­heits­zu­ständen durch­ge­führt werden. Falls Sie einen Termin bei unserer Diätologin auf­grund einer ärzt­lichen Dia­gnose buchen, bringen Sie bitte eine ärzt­liche Über­weisung mit. Die Kosten einer Ernäh­rungstherapie werden leider nicht von den Kran­ken­kassen gedeckt. In den meisten Fällen über­nehmen private Zusatz­ver­si­che­rungen die Kosten, wenn eine ärzt­liche Zuweisung vor­liegt. Selb­ständige können den SVS-Gesund­heits­hun­derter mit der SVS gegenverrechnen.